Weitere Reinigungsleistungen
Waschraumhygiene
Für viele unserer Kunden im Bereich Unterhaltsreinigung übernehmen wir auch die komplette Abwicklung von Waschraumhygieneartikeln wie Handtuchpapier, Seife, WC-Papier, Hautschutzartikel, Duftspender. Die beginnt beim Einkauf der Artikel, über die Lagerung, die Anlieferung beim Kunden, die Kommissionierung für einzelne Reinigungsreviere, bis hin zur Befüllung der Spender und dann der Entsorgung des Leergutes.
Gerne entlasten wir auch Ihr Team von diesen Aufgaben und übernehmen diese reinigungsnahe Dienstleistung für Sie. Dies gilt auch für die Spendersysteme, die wir auf Wunsch ebenfalls beschaffen und auch bei Ihnen im Objekt montieren. Wir arbeiten in diesem Gebiet herstellerunabhängig.
Schmutzfangmattenservice
Falls Sie Bedarf für Schmutzfangmatten, deren regelmäßigen Austausch, Reinigung und erneuten Platzierung am angestammten Platz in ihrem Objekt haben, sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an.
Entrümpelung
Sollten Sie Speicherflächen freiräumen und altes Sperrgut ist zu entsorgen, sprechen Sie uns gerne an. Wir packen mit Ihnen an, wertvolle Fläche freizuräumen und den Sperrmüll wegzubringen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Unsere Leistungen bei der Entrümpelung
- Sperrmüll fachgerecht entsorgen
- Ausräumen
Hausmeisterdienste
Langlotz übernimmt die Pflege des Außengeländes. Unseren Bestandskunden (Kommunen, Haus-/Grundstücksverwaltungen, Gewerbe, Industriekunden, freie Berufe, Privatkunden) in unseren Kerngebieten bieten wir auch diese Dienstleistungen an und runden somit unser Angebot ab.
Angefangen bei einer Treppenhausreinigung bis zu einem auf die Kundenbedürfnisse abgestimmtes Leistungspaket reicht unser Leistungsspektrum. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Unsere Hausmeisterdienste
- Treppenhausreinigung
- Kleinreparaturen
- Kaugummientfernung
- Mülltonnen bereitstellen
Winterdienst
Wenn die ersten Schneeflocken die Landschaft bedecken, ist es schnell vorbei mit der Idylle, denn in der Zeit von 7 bis 20 Uhr müssen alle Gehwege, die rund um das Haus bzw. Grundstück verlaufen, frei von Schnee und Eis geräumt sein. In der Regel ist hier nicht die Gemeinde, sondern jeder Hauseigentümer selbst für das gefahrlose Begehen des Gehsteiges verantwortlich. Je nach Wetterlage trifft diese Pflicht auch mehrmals täglich zu.
Diese Vorschrift gilt auch für Menschen, die auf Grund von Berufstätigkeit, Krankheit oder anderweitig dies nicht selbst erledigen können. Sie können sich aus Ihrer eigenen Tätigungspflicht befreien, indem Sie uns als Ihren Dienstleister für Winterräumungsarbeiten beauftragen.
Unternehmen sind natürlich interessiert, dass die Mitarbeiter ohne Gefahr zum Arbeitsplatz kommen, d.h. Zufahrtswege, Parkplätze etc. müssen ohne Behinderung erreichbar sein, auch der Lieferverkehr muß einwandfrei und ohne Einschränkungen funktionieren.
Oft macht es Sinn sich vor Wintereinbruch über eine mögliche Verrichtung einer Dienstleistung Gedanken zu machen und den Winterdienst rechtzeitig zu buchen. Denn im Falle eines Unfalls auf nicht geräumten Geh-und Zufahrtswegen drohen Hauseigentümer oder Mieter Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld durch den Geschädigten. Wir raten daher auch vorher zu prüfen, ob der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht liegt.
Gerne sind wir In bestimmten Regionen bereit Ihnen unser Angebot zu unterbreiten.
Unsere Leistungen im Winterdienst
- Schneeräumen
- Streuen